Auf den Punkt. Mehr Schutz für Kinder vor sexuellem Missbrauch

12.02.2025

Bundestag beschließt „Gesetz zur Verbesserung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Blogbeitrag
Bettina M. Wiesmann, Obfrau der CDU/CSU-Fraktion im Familienausschuss des Deutschen Bundestages

Am Freitag, dem 31. Januar 2025, hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Das ist ein großer Erfolg für Kinder, Jugendliche und Familien und ein Auftrag an alle Einrichtungen, dass Taten der Vergangenheit ebenso aufgearbeitet werden sollen, wie wir neue Taten verhindern wollen.

Nach den Aufdeckungen der Missbrauchstaten von Angehörigen der christlichen Kirchen und in Reformschulen richtete die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP 2010 den „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ein. Zugleich wurden die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission bestellt.

Durch das jetzt beschlossene Gesetz erhalten diese drei Institutionen endlich eine gesetzliche Grundlage. Denn was Runder Tisch und die neu geschaffenen Ämter seither vorangetrieben haben, die schonungslose Offenlegung vergangener, meist nicht mehr strafrechtlich verfolgbarer Taten und die Verhinderung weiterer Taten durch strukturelle Eingriffe, erfolgte bisher nur schleppend und wurde meist nur nach öffentlichem Druck in Angriff genommen. Ohne das Engagement vor allem der Betroffenen und ihrer Angehörigen hätten sich Kirchen, Schulen und Sportverbände nicht mit diesen in ihrer Verantwortung vollzogenen Taten auseinandergesetzt. Viele Opfer leiden noch nach Jahrzehnten unter der körperlichen und vor allem seelischen Gewalt, die die Täter ihnen zufügten und die durch ihre Arbeitgeber allzu häufig vertuscht wurden.

Das neue Gesetz stattet die Unabhängige Beauftragte und die Aufarbeitungskommission mit mehr Mitteln aus und weist ihnen die Aufgabe zu, Defizite der Aufarbeitung zu benennen sowie vorbeugende Maßnahmen für alle Einrichtungen und Institutionen, die mit Kindern arbeiten, verpflichtend zu machen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Uns von der Union ist dabei besonders wichtig, dass Opfer sexuellen Missbrauchs ihre – häufig lange zurückliegenden – Traumata besser aufarbeiten und verarbeiten können, indem sie z.B. ein nahezu lebenslanges Recht erhalten, Akten zu ihrem Fall einzusehen. Wir erwarten, dass die regelmäßigen Berichte von Unabhängiger Beauftragter und Aufarbeitungskommission an den Bundestag deutlich machen werden, wo es weiterhin Lücken gibt und wo Institutionen sich erfolgreich der Aufgabe gestellt haben, effektive Schutzkonzepte anzuwenden. Die Deutsche Sportjugend mit Sitz in Frankfurt ist hier mustergültig aktiv. Ebenso regelt das Gesetz, dass Betroffene mehr Rechte auf Unterstützung bei der Aufarbeitung erhalten, dass der Missbrauch in digitalen Medien künftig stärker einbezogen wird und dass die derzeit erprobte Medizinische Kinderschutzhotline weiter rund um die Uhr anfragende Stellen beraten kann. Insgesamt wird das Gesetz dazu beitragen, dass wir Kinder erheblich besser als bisher vor sexuellem Missbrauch, digitaler sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen können.